Ehe- und Familienrecht

Im Trennungsfall stellt sich häufig die Frage, wie sich die familiären und finanziellen Angelegenheiten künftig darstellen und geregelt werden können.

Diese Fragen betreffen Ehegatten wie Partner nichtehelicher Lebensgemeinschaften und eingetragene Lebenspartner gleichermaßen. Es stellen sich Fragen zur elterlichen Sorge, wie z. B. bei wem die Kinder bleiben und wie der Kontakt des getrennten Partners zu den Kindern zu regeln ist oder Fragen in Bezug auf die Ehewohnung.

In finanzieller Hinsicht stellen sich Fragen zum Bestehen und zur Höhe von Unterhaltsansprüchen in Bezug auf Trennungsunterhalt, nachehelicher Unterhalt oder Kindesunterhalt sowie zu Zugewinnansprüchen und zur Aufteilung des gemeinsamen Vermögens.

Das materielle Ehe-, Familien- und Kindschaftsrecht sowie das Recht der nichtehelichen Lebensgemeinschaften und der eingetragenen Lebenspartnerschaft ist im Streitfall höchst kompliziert, mit vielfältigsten Problemen bei Trennung und Scheidung:

  • Bei wem bleiben die Kinder?
  • Ist Unterhalt zu zahlen? Wenn ja, in welcher Höhe?
  • Wie ist das gemeinsame Vermögen aufzuteilen?
  • Was wird aus der Ehewohnung?

Haben Sie Fragen?

Rufen Sie uns an:
(05141) 977597