Erbrecht

Nach einem Erbfall befinden sich die Angehörigen und Hinterbliebenen in einer Ausnahmesituation. Im Zusammenhang mit einem Erbfall treten jedoch viele Fragen und Probleme auf, die beantwortet und gelöst werden müssen.

Im Erbfall wird die Rechtsnachfolge durch eine letztwillige Verfügung, also ein Testament oder einen Erbvertrag oder durch die gesetzliche Erbfolge geregelt. Sind mehrere letztwillige Verfügungen vorhanden, so kann sich dort bereits die erste Frage nach der maßgeblichen Regelung stellen. Ist geklärt auf welcher Grundlage die Rechtsnachfolge beruht, stellt sich die Frage, ob ein Erbschein erforderlich ist. Sind mehrere Erben vorhanden, so ist eine Regelung zu finden, wie eine Erbengemeinschaft auseinandergesetzt werden kann.

Wurden Pflichtteilsberechtigte von der Erbfolge ausgeschlossen, so regelt das Pflichtteilsrecht die ihm zustehenden Ansprüche.
Um die Rechtsnachfolge zu Lebzeiten zu gestalten, gibt es verschiedene Möglichkeiten wie z.B. die Errichtung eines Testamentes, eines Erbvertrages, die lebzeitige Übertragung von Vermögenswerten im Wege der vorweggenommenen Erbfolge oder die Errichtung einer Stiftung. Bei der Gestaltung der Rechtsnachfolge sind auch die steuerrechtlichen Gesichtspunkte zu berücksichtigen.

Wir verfügen über jahrelange Erfahrung in der Beratung sowie außergerichtlichen als auch gerichtlichen Vertretung auf diesem Rechtsgebiet und stehen Ihnen sowohl bei der Gestaltung der Rechtsnachfolge als auch bei der Klärung der Fragen und Schwierigkeiten, die nach einem Erbfall entstehen gerne zur Verfügung.

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