Im Gesellschaftsrecht beraten und vertreten wir Unternehmen bei Gestaltung von Gesellschaftsverträgen und der Änderung der Gesellschaftsform, der Anpassung der Gesellschaft an Gesellschaftervorgaben, der Umwandlung der Gesellschaft, dem Verkauf bzw. der Übertragung der Gesellschaft oder von Gesellschaftsanteilen sowie des Gesellschaftsvermögens (Share Deal, Asset Deal). Ein besonderes Thema ist der Gesellschafterstreit und die Vermeidungsstrategien bei Konflikten unter Gesellschaftern einerseits und andererseits die Wahrnehmung und Durchsetzung von Gesellschafterinteressen bei:
- Berufung/Abberufung von Geschäftsführern
- Auskunfts- und Kontrollrechten von Gesellschaftern
- Gewinnverteilung, Gewinnausschüttung, Gewinnentnahmen
- Ausschluss von Gesellschaftern
- Ausscheiden von Gesellschaftern
- Auflösung der Gesellschaft
Im Handelsrecht ist das Vertriebs- und Handelsvertreterrecht sowie das Franchisesystem ein Schwerpunkt.