Mediation

Was ist Mediation?

Christian Schumann

Für ein Informationsgespräch im Bereich der Mediation steht Ihnen Rechtsanwalt Schumann als Mediator und Wirtschaftsmediator gern zur Verfügung.

Vor Gericht streiten kann viel Geld kosten und bringt nicht immer den gewünschten Erfolg. Seit einigen Jahren gewinnt daher eine alternative Form der Konfliktbereinigung immer mehr an Bedeutung: die Mediation.

Bei der Mediation handelt es sich um ein spezielles Verfahren zur Klärung und Erledigung von Konflikten. Die Mediation (lat. Vermittlung) ist ein außergerichtliches, nicht öffentliches Verfahren konstruktiver Konfliktregelung, bei dem die Konfliktparteien mit Unterstützung eines Dritten, des sog. Mediators, einvernehmliche Regelungen suchen, die ihren Bedürfnissen und Interessen dienen.

Ergebnis der Mediation soll eine verbindliche, in die Zukunft weisende Vereinbarung sein, die von allen Parteien nachhaltig akzeptiert wird. Das Mediationsverfahren basiert u.a. auf den Erkenntnissen der interdisziplinaren Konflikt- und Kommunikationswissenschaft, der humanistischen Beratungsmethodik sowie dem sog. Harvard-Modell für erfolgreiches Verhandeln.

Die Durchführung des Verfahrens wird einer besonders geschulten, unabhängigen und unparteiischen Vermittlungsperson („Mediator“) übertragen. Der oder die Mediatoren unterstützen die Parteien dabei, die strittigen Themen und Streitpunkte zu identifizieren sowie Lösungsoptionen zu erarbeiten. Wichtig ist, dass die Mediatoren in der Sache, nicht „für“ oder „über“ die Parteien entscheiden. Die Parteien sollen ihre Lösung oder Regelung selbst finden, damit ihnen nicht eine „Lösung“ durch einen Dritten (z. B. das Gericht) auferlegt wird. Dabei stellt sich meistens heraus, dass man das „Entweder-oder“ überwinden kann und die Parteien – oft sogar über den ursprünglichen Streitgegenstand hinaus – „gewinnen“, d.h. eine Lösung oder Regelung finden können, die ihren Interessen gleichermaßen dient. In der Mediation findet keine Rechtsberatung statt. Die Mediatoren sind zur Unparteilichkeit und Neutralität sowie zur Verschwiegenheit verpflichtet.

Vorteile der Mediation

  • Selbstbestimmung und Planungssicherheit: keine Entscheidung durch Dritte; die Parteien bestimmen die Mediatoren, Anfang und Ende, Inhalt und Ergebnis des Mediationsverfahrens; unbürokratisches, flexibles Verfahren (u.a. abgestimmte Terminplanung);
  • Angemessene Berücksichtigung der Standpunkte, Interessen und Ziele der Parteien;
  • Zukunftsorientierte Lösung bei der alle Seiten gewinnen können (sog. Win-Win-Situation);
  • Erzielung wirtschaftlich sinnvoller und nachhaltiger Ergebnisse;
  • Höhe Erfolgschancen: bei Durchführung eines fachgerechten Mediationsverfahrens liegt die Einigungsquote i. d. R. bei 80 – 90 %.
    Erhaltung, Wiedergestaltung oder Neugestaltung und Verbesserung der geschäftlichen bzw. persönlichen Beziehungen;
  • Zeitersparnis gegenüber Gerichtsverfahren, insbesondere bei mehreren Instanzen;
  • Reduzierung der (Rechtsverfolgungs-)Kosten, Schonung personeller und betrieblicher Ressourcen, Vermeidung von Reibungsverlusten (z.B. Abstellen von Mitarbeitern, interne und externe Besprechungen zur Vorbereitung von Gerichtsverfahren;
  • Vertraulichkeit, Bewahrung von Geschäftsgeheimnissen, keine Gefahr der Rufschädigung und Imageverluste, keine Presse;
  • Nachhaltige Steigerung der persönlichen und betrieblichen Produktivität durch die Erfahrung konstruktiver Konfliktlösungsverfahren
  • Verringerung emotionaler Kosten in Streitverfahren, nachhaltige Zufriedenheit mit Verlauf und Ergebnis des Mediationsverfahrens.

Mediation ist immer dann sinnvoll, wenn die Parteien die Lösung ihres Konfliktes selbst bestimmen wollen, insbesondere wenn sie – aus welchen Gründen auch immer – künftig weiter Kontakt pflegen. Die Anwendungsgebiete umfassen u.a. so unterschiedliche Aufgaben wie Vermittlungstätigkeit im Unternehmens- und Wirtschaftsbereich:

  • Konflikte zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmer, Vorgesetzten und Mitarbeitern,
  • Geschäftsleitung und Betriebs-/Personalrat,
  • zwischen Abteilungen/Arbeitseinheiten,
  • bei konzerninternen Konflikten aufgrund Fusion, Übernahmen, Umstrukturierungen,
  • zwischen Partnern/Gesellschaftern/Eigentümern, z.B. zur Regelung der Unternehmensnachfolge (insbesondere in Familienunternehmen),
  • zwischen Geschäftspartnern, bei Konflikten zwischen Herstellern, Handwerkern, Händlern, Auftragsnehmer und Verbrauchern, Kunden und
  • Klienten
  • in Konflikten mit Verwaltungs- und Steuerbehörden u.a.m.

im Privatbereich

  • zwischen (sich trennenden) Ehepartnern sowie in anderen Familien- und Generationskonflikten
  • in Unfällen mit Sach- und Personenschäden,
  • in Mieter/Vermieter-Verhältnissen,
  • in Erbschaftsauseinandersetzungen,
  • in Nachbarschaftsstreitigkeiten oder sogar zwischen Opfer und Täter einer Straftat.

Grundsätzlich lassen sich alle Konflikte mediieren, selbst in Fällen, in denen die Atmosphäre aufgrund von erheblichen Enttäuschungen und Verletzungen vergiftet ist und eine gütliche Einigung unmöglich erscheint. Man kann vielmehr anders herum feststellen: Mediation ist dann angebracht, wenn der Konflikt so weit eskaliert ist, dass die Beteiligten außerstande sind, alleine in den direkten Verhandlungen die Probleme kooperativ zu lösen. Entscheidend ist letztlich die Bedürfnis- und Interessenlage der Parteien, die Bereitschaft „trotz allem“ einvernehmliche Lösungen zu erarbeiten. Besonders geeignet ist Mediation, wenn die Parteien – aus welchen Gründen auch immer – ein Interesse an einer künftig (weiter-)bestehenden (persönlichen oder geschäftlichen) Beziehung haben.