Mietrecht

Angelegenheiten im Bereich Mietrecht bieten regelmäßig Anlass für rechtliche Auseinandersetzungen. Beim Abschluss, der Durchführung und Beendigung, insbesondere aber auch bei der Gestaltung von Wohnraum- und Gewerberaummietverhältnissen beraten und vertreten wir Unternehmer und Verbraucher.

Für Mieter und Vermieter – gleich ob im Wohnraum- oder Gewerberaummietraumverhältnis – stellen sich häufig rechtliche Fragen mit substanzieller Auswirkung, wie beispielsweise im Zusammenhang mit Mietmängeln und eine sich hieran anschließende Beseitigung und möglichen Mietminderung oder bei der Beendigung eines Mietvertrages durch ordentliche oder fristlose Kündigung.

Konfliktträchtig sind jedoch auch Fragen, die im laufenden Mietverhältnis regelmäßig auftreten, wie beispielsweise bei einer Mieterhöhung, der Überprüfung einer Betriebs- und Nebenkostenabrechnung und einer möglichen Anpassung der Betriebs- und Nebenkostenvorauszahlung, der Zulässigkeit einer Untervermietung oder beim Wechsel von Vertragsparteien durch Auszug eines Mieters oder durch Verkauf des Vermieters. Schwierigkeiten zwischen Mietern und Vermietern bereiten häufig auch Fragen, ob und inwieweit eine Pflicht zur Durchführung von Schönheitsreparaturen und Renovierungen besteht. Im beendeten Mietverhältnis setzen sich diese Schwierigkeiten oft bei der Kautionsrückforderung durch den Mieter und bei möglichen Schadensersatzansprüchen des Vermieters fort.

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