Der Notar übt als unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes hoheitliche Befugnisse zur vorsorgenden Rechtspflege aus. Er errichtet Urkunden, die sowohl gegenüber Gerichten eine bindende Beweiskraft haben als auch unmittelbar vollstreckbar sind, vergleichbar einem gerichtlichen Urteil. Durch den Notar soll der Schutz unerfahrener Beteiligter sichergestellt und eine Rechts- und Beweissicherheit geschaffen werden, die zu einer abschließenden Entscheidung mit einer unmittelbaren Rechtsfolge für die an dem Verfahren Beteiligten führt.
Der Notar unterliegt der Dienstaufsicht des Präsidenten des Landgerichts bzw. des Oberlandesgerichts.
Notarielle Tätigkeiten
Der Notar als neutrale Person soll zwischen den Beteiligten vermittelnd tätig werden. Er ist im Gegensatz zum Rechtsanwalt gerade kein Parteivertreter. Er ist zuständig für Beurkundungen jeder Art und für die Beglaubigungen von Unterschriften sowie damit zusammenhängende Beratung.
Die wesentlichen Tätigkeitsbereiche des Notars sind
das Tätigkeitsfeld der Immobilien
- Grundstückskaufverträge,
- Schenkungen von Immobilien,
- Einräumung von Nießbrauchs- und Wohnungsrechten,
- Bestellungen von Hypotheken und Grundschulden.
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das Tätigkeitsfeld der Ehe, der Partnerschaft und der Familie
- Ehe- oder Partnerschaftsverträge,
- Scheidungsfolgenvereinbarungen,
- Unterhaltsvereinbarungen,
- Umgangsregelungen,
- Regelungen zum Versorgungsausgleich,
- Adoption eines Kindes.
das Tätigkeitsfeld des Erbrechtes
- Testamente,
- Erbverträge,
- Erbscheinsantrag,
- Regelungen zur Verteilung des Nachlasses,
- Regelungen zur Auflösung der Erbengemeinschaft,
- Regelungen zur vorweggenommenen Erbfolge.
das Tätigkeitsfeld im Handels- und Gesellschaftsrecht
- Gründung oder die Umgestaltung einer Gesellschaft,
- Anteilsübertragungen,
- Handelsregisteranmeldungen,
- Anmeldung von Geschäftsführern,
- Einreichung von Gesellschafterlisten an das Handelsregister.
das Tätigkeitsfeld der Vorsorgevollmacht
- Vorsorgevollmacht,
- Generalvollmacht,
- Betreuungs- und Patientenverfügungen.
Da der Notar auch im Bereich der vorsorgenden Rechtspflege tätig ist, kann er auch eingeschaltet werden, um Streit zu vermeiden. So können über den Notar etwa Scheidungsvereinbaren, Nachlassauseinandersetzungen, Schlichtungs- und Schiedstätigkeiten und ähnliche Bereiche bearbeitet werden. Durch den Einsatz eines Notars ist es möglich, diese Vereinbarungen in Form einer vollstreckbaren Urkunde zu errichten, sodass bei späteren Unstimmigkeiten die Beteiligten aus der Vereinbarung auch vollstrecken können, ohne dass ein Gericht angerufen werden muss.