Straßenverkehrsrecht, Unfallschadensrecht

Nehmen Sie nach dem Unfall sofort Kontakt mit uns auf und nicht erst dann, wenn der Ausgleich Ihrer berechtigten Restansprüche von der Haftpflichtversicherung abgelehnt wird.

Als Verkehrsteilnehmer am Straßenverkehr wird man leicht in einen Unfall verwickelt. Eine rechtliche Auseinandersetzung mit dem Unfallverursacher, der gegnerischen und auch der eigenen Haftpflichtversicherung ist oft die Folge, wenn selbst begründete Schadensersatzansprüche (Sachschaden, Schmerzensgeld) ohne die Einschaltung eines Rechtsanwalts nicht reguliert werden.

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