Als Verkehrsteilnehmer am Straßenverkehr wird man leicht in einen Unfall verwickelt. Eine rechtliche Auseinandersetzung mit dem Unfallverursacher, der gegnerischen und auch der eigenen Haftpflichtversicherung ist oft die Folge, wenn selbst begründete Schadensersatzansprüche (Sachschaden, Schmerzensgeld) ohne die Einschaltung eines Rechtsanwalts nicht reguliert werden.